Schuldnerberatung stellt eine Querschnittsaufgabe in der Sozialen Arbeit dar. Es gibt kaum Arbeitsbereiche, in denen die Auswirkungen von Ver- und Überschuldung nicht zu spüren sind.
In der Praxis hat sich ein zweigeteiltes Angebot von Schuldnerberatung herausentwickelt:
Die spezialisierte Schuldnerberatung wird heute überwiegend in Beratungsstellen praktiziert, die nach § 305 InsO anerkannt sind. Sie kümmert sich zuvorderst um die Schuldenprobleme, insbesondere um die Entschuldung, meist durch das Insolvenzrecht.
Die integrierte Schuldnerberautung bearbeitet Schuldenprobleme im Zusammenspiel mit anderen Aufgaben (bspw. Straffälligkeit, Wohnungslosigkeit etc.). Dabei kommt der Bearbeitung der Schuldenprobleme vielfach eine wichtige Stabilisierungs- und Motivationsfunktion zu.