- Erwerb grundlegender Kenntnisse im Internationalen Zivilverfahrensrecht und im Internationalen Privatrecht
- insbesondere: Anwendung der einschlägigen internationalen Normen in der Fallprüfung, um den internationalen Gerichtsstand und das anwendbare Recht zu ermitteln
- Die erworbenen Kenntnisse auf die speziellen Fallkonstellationen des geistigen Eigentums mit internationalem Bezug anwenden
- Wissenstransfer zur Lehrveranstaltung Urheberrecht