• Erwerb grundlegender Kenntnisse im Internationalen Zivilverfahrensrecht und im Internationalen Privatrecht
    • insbesondere: Anwendung der einschlägigen internationalen Normen in der Fallprüfung, um den internationalen Gerichtsstand und das anwendbare Recht zu ermitteln
  • Die erworbenen Kenntnisse auf die speziellen Fallkonstellationen des geistigen Eigentums mit internationalem Bezug anwenden
  • Wissenstransfer zur Lehrveranstaltung Urheberrecht