SoSe 24 M 50300b IT-Vertragsrecht II LLM

Chinese Trademark and IP Enforcement

Trademark Law of the People's Republic of China 

Ein Sprichwort sagt: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Im Ernstfall, wenn der Anspruchsgegner sich querstellt, erstreitet man sein behauptetes Recht vor Gericht, zumeist mit anwaltlicher Hilfe. Zur Rechtsdurchsetzung muß man wichtige Fakten von unwichtigen zu unterscheiden wissen, die Regeln der Prozeßordnung kennen, sachdienliche Anträge stellen, plausibel argumentieren, überzeugende Beweise erbringen, einige Zeit einkalkulieren und einiges an Geld in die Hand nehmen – und vieles mehr. Wenn die Klage letztinstanzlich Erfolg hatte und der Gegner sich auch dann noch nicht fügt, geht es in die Zwangsvollstreckung. Doch auch die kann ins Leere laufen. Auf dem ganzen Verfahrensweg vom Anspruch bis hin zur Anspruchsrealisierung findet sich eine Reihe von Fallstricken und Problemen. Manchmal mag darum auch der Versuch ratsam sein, einen Konflikt außerhalb des Gerichtssaales beizulegen, etwa durch Einschaltung eines Mediators. Dieses rechtsanwendungsbezogene Seminar hat zum Ziel, den Teilnehmer*innen einen Überblick über die Kernpunkte der Zivilprozeßordnung zu verschaffen und damit grundlegendes Know-how zum Modus Operandi einer gelungenen Rechtsdurchsetzung – immer vor dem Hintergrund, daß es sich beim Prozeßrecht nicht um eine trockene Materie, nicht um bloß ‚technisches‘ Recht handelt, sondern vielmehr um ‚Rechtsverwirklichungsrecht‘. Aller Voraussicht nach wird im Rahmen des Seminars auch ein Verhandlungsbesuch beim Landgericht Frankfurt stattfinden (Wettbewerbskammer).