M 17 WP Informationsjuristen im Unternehmen I WS23/24 Wilmer

Ziel der LV ist die Vertiefung der urheberrechtlichen Kenntnisse: 

  • Die Bedeutung von Werk und Leistungsschutzrecht erfassen und beide Schutzarten in der Fallprüfung anwenden können 
  • Verständnis für die wichtigsten Grundsätze des Urhebervertragsrechts entwickeln 
  • Die wichtigsten urheberrechtlichen Schranken in der praktischen Fallprüfung anwenden können
  • die europarechtlichen Bezüge des Urheberrechts erkennen und verstehen  

Es werden die einzelnen IT-Vertragstypen vorgestellt und analysiert. Die Veranstaltung beginnt mit einem Überblick über die anwendbaren Vorschriften. Daher sollten die folgenden Gesetzbücher immer zur Hand sein: BGB und UrhG; nach Ankündigung auch das PatG.

Wir werden uns intensiv mit der Formulierung einzelner Klauseln zu den Nutzungsrechten und den Gewährleistungsrechten beschäftigen.

Es gibt ein Skript zum Vertragsrecht. Im Übrigen empfiehlt sich das Studium meines Lehrbuchs SoftwareRecht: Von der Entwicklung zum Export, 4. Auflage, zum urheber- und patentrechtlichen Teil.

Bitte bringen Sie das BGB und das UrhG gleich zu Beginn der Veranstaltung mit.

 

 

Siehe Ziffer 3 der Beschreibung der Inhalte des Moduls 12 im Modulhandbuch:

  • Übungen zur Falltechnik des Gutachtenstils mit Schwerpunkten im BGB AT und Schuldrecht AT, BT,
  • erste Vertiefung der besonderen Vertragsarten des Schuldrecht BT sowie des Deliktsrechts und der ungerechtfertigten Bereicherung, und
  • praktische Aufgaben aus den Bereichen Onlineshops, IT- und IP-Verträge und nicht-vertraglichen Ansprüchen des Informationsrechts.

Siehe Ziffer 2 der Beschreibung der Lernergebnisse beziehungsweise zu vermittelnden Kompetenzen des Moduls 12 im Modulhandbuch:

  • Die Studentinnen und Studenten kennen die Grundlagen des juristischen wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere bei Fallübungen im Gutachtenstil. Sie können die Gutachtentechnik anwenden auf die verschiedenen Fallgestaltungen des Schuldrechts AT und BT mit besonderem Bezug zu aktuellen Rechtsproblemen des elektronischen Geschäftsverkehrs, des Software- und Medienrechts.
  • Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, sich unter entsprechender Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung in Fragen und Probleme des Vertragsrechts einzuarbeiten. Sie können die Systematik des Gesetzesaufbaus darstellen, die Subsumtion anwenden und sind in der Lage, die eigenständig erarbeitete Lösung zu reflektieren und strukturiert zu präsentieren.