I. Kenntnisse des Verfassungsrechts mit Bezug zum Informationsrecht

  • Fallgestaltungen des Informationsrechts beurteilen und anhand grundrechtlicher Kriterien einordnen können

  • unter anderem Meinungsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht

II. Gutachterliche Fallprüfung lernen und anwenden können, inkl. Rechtsbehelfe vor dem Bundesverfassungsgericht 

 

I. Schutzzweck des Urheberrechts erkennen und verstehen

  • Bedeutung des Urheberrechts
  • Voraussetzungen des Werkschutzes
  • Urheber und Werk im Rechtsverkehr
  • Ansprüche des Urhebers bei Verletzungen seines Urheberrechts

II. Juristische Methodik anwenden lernen (Gutachtenstil, Subsumtion)